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Bienenschutz

Der Bienenschutz ist eine der Hauptfragen der Imker in Kasachstan. Das Gesetz der Republik Kasachstan „Über die Bienenhaltung“ vom 12. März 2002 sieht vor, dass natürliche und juristische Personen, die Pflanzenschutzmittel, Mineraldünger und andere chemische Mittel für Pflanzen und Felder verwenden, verpflichtet sind, Imker mit Bienenstöcken fünf Tage vor Beginn der Arbeiten in einem Umkreis von bis zu sieben Kilometern von den behandelten Flächen schriftlich zu benachrichtigen sowie über die verwendeten Pflanzenschutzmittel, ihre Toxizität und die Wartezeit zu informieren.